Kategorie: Ausgabe 42

Nicht vergessen!

Bis zum 10. April 2020 müssen jene EAG- und Batterien-Sammelmassen, die nicht über einen Entsorger an Sammel- und Verwertungssysteme übergeben, sondern selbst vermarktet wurden, gemäß §24 EAG-VO bzw. §25…

Read More
Loading

Newsletter Archiv

Plakat „Richtiger Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus“

PR-Downloadbereich

Kennen Sie schon den Downloadbereich für PR Materialien auf unserer Website?

www.eak-austria.at/pr-materialien

An dieser Stelle finden Sie vieles, das Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden können.

ACHTUNG!

Bitte aktualisieren Sie regelmäßig die Stammdaten (Name, Adresse, Öffnungszeiten) Ihrer EAG- und Batterien-Sammelstellen im Register des Umweltministeriums. Diese Daten werden im Sammelstellenfinder angezeigt und bilden auch die Grundlage für Aussendungen der Koordinierungsstelle!