Die separate Sammlung von Lithium-Batterien stellt die kommunale Sammlung vor große Herausforderungen. Gemäß den ADR-Vorgaben, die den Transport von gefährlichen Abfällen auf der Straße international regeln, sind Lithium-Ionen-Akkus mit mehr als 500 g bzw. einer Nennleistung von über 100 Wh bzw. einer Lithium-Ionen-Zelle mit einer Nennenergie von über 20 Wh, separat zu sammeln. Das selbe gilt für Lithium-Metall-Zellen, die mehr als 1 Gramm Lithium-enthalten bzw. Lithium-Metall-Batterien, die mehr als 2 Gramm Lithium enthalten. Um diese – teils verwirrenden Vorgaben – zu vereinfachen, folgende Erläuterungen dazu:

  • Unterschied Akku/Batterie: Akkus sind wieder aufladbar, Batterien sind umgangssprachlich „Wegwerfbatterien“, die man nur einmal verwenden kann. Sie sind nicht wieder aufladbar. Meist wird von Batterien geredet und gemeint sind damit auch die wieder aufladbaren Akkus.
  • Unterschied Zelle/Batterie: Eine Batterie ist nichts anderes als mehrere Zellen in Serie geschalten. Das selbe gilt für einen Akku. Besteht eine Batterie bzw. ein Akku aus nur einer Zelle ist sie sowohl Batterie (Einweg) bzw. Akku (wieder aufladbar), als auch eine Zelle.
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Der Unterschied zwischen Akkus und Batterien ist, dass Akkus wieder aufladbar sind.

  • Lithium-Ionen vs. Lithium-Metall: Lithium-Ionen-Akkus sind wieder aufladbar, Lithium-Metall-Zellen/Batterien sind Einwegbatterien. In Lithium-Ionen-Akkus befindet sich ein so genanntes Elektrolyt, in dem die Lithium-Ionen bei der Be- bzw. Entladung von einer Elektrode zur anderen wandern. Es gibt mittlerweile diverse Elektrolyte – z.B. Lithium-Eisenphosphat (LiFePO4), Lithiumhexaflourophosphat (LiPF6) usw. In Lithium-Metall-Zellen/Batterien befindet sich tatsächlich metallisches Lithium.
  • Was soll jetzt tatsächlich separat gesammelt werden?: In der Praxis ist die oben angeführte Vorgabe nur schwer realisierbar. Deshalb gelten folgende Faustregeln:
    • Ist die Lithium-Batterie faustgroß oder größer muss sie separat gesammelt werden.
    • Es wird empfohlen auch kleinere Lithium-Batterien separat zu sammeln, um den Anteil der Lithium-Batterien in der gemischten Sammlung möglichst gering zu halten (empfohlen sind in der gemischten Sammlung max. 10 % Lithium-Batterien, 2018 war der Anteil der Lithium-Batterien in der kommunalen Sammlung knapp unter 4 %)
    • Knopfzellen, die zum Teil ebenfalls Lithium beinhalten, dürfen NICHT in die separate Sammlung. Das Vermiculite in den Stahlfässern wird gesiebt und wieder verwendet . Die Knopfzellen würden im Kreislauf bleiben, da die Siebgröße eine Filterung dieser kleinen Batterien nicht zulässt.
    • Manche Lithium-Batterien/Akkus sind aus Elektroaltgeräten nicht entnehmbar. Bildschirmgeräte (z.B. Laptop, Tablet) werden mit den Bildschirmgeräten gesammelt. Kleingeräte (selbstfahrende Staubsauger/Rasenmäher) in einer Gitterbox/Paloxe mit Deckel. Großgeräte (E-Bike, E-Scooter) werden an die Gitterbox angelehnt und bei der Abholung der Elektro-Altgeräte mitgegeben.