Bis zum 10. April 2021 müssen jene EAG- und Batterien-Sammelmassen, die nicht über einen Entsorger an Sammel- und Verwertungssysteme übergeben, sondern selbst vermarktet wurden, gemäß §24 EAG-VO bzw. §25 Batterienverordnung im EDM gemeldet werden!
zusammenhängende Posts
Newsletter Archiv
Anmeldung
|
Plakat “Richtiger Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus”
Downloadbereich
Wir haben den Zugriff auf Materialien für die regionale Öffentlichkeitsarbeit für Sie vereinfacht. Unter www.eak-austria.at/pr-materialien finden Sie eine Reihe von Foldern, Merkblättern, Plakaten, Inseraten, Präsentationen und vieles mehr, gratis und ohne Passwortschutz zum Download vor.
ACHTUNG!
Bitte aktualisieren Sie regelmäßig die Stammdaten (Name, Adresse, Öffnungszeiten) Ihrer EAG- und Batterien-Sammelstellen im Register des Umweltministeriums. Diese Daten werden im Sammelstellenfinder angezeigt und bilden auch die Grundlage für Aussendungen der Koordinierungsstelle!