Die im Anschluss angeführten Quoten anteiliger Elektro-Großgerätemassen im Alteisen wurden laut ARGE Österreichischer Abfallwirtschaftsverbände im Rahmen von Erhebungen bei österreichischen Schredderbetrieben festgestellt. Diese Quoten gelten bis auf Weiteres.
Folgende prozentuelle Anteile können gestaffelt nach Gemeindegröße für die Errechnung der Elektro-Großgeräte Sammelmasse im Alteisen Verwendung finden, sofern diese Massen nicht direkt an ein Sammel– und Verwertungssystem weiter gegeben wurden:
%
weniger als 3.000 EW
%
weniger als 5.000 EW
%
weniger als 10.000 EW
%
mehr als 10.000 EW
Die Verwertungsquoten können dafür folgendermaßen angenommen werden:
- Stofflich verwertet: 75%
- Insgesamt verwertet: 80%
ACHTUNG: Sämtliche auf diesem Weg errechnete Massen von Elektro-Großgeräten in der Alteisensammlung müssen jährlich, bis zum 10. April im EDM gemeldet werden!