Obwohl wir das Thema der „Sammlung von Elektroaltgeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ bereits in unserer letzten Ausgabe vom Dezember 2024 ausführlich thematisiert haben, möchten wir aufgrund der Wichtigkeit dieses Themas noch einmal die wesentlichsten Punkte wiederholen, da Übernehmer und Sammelsysteme Mängel bei der Erfassung dieser Fraktionen feststellten. Gesammelt werden muss in einer verschließbaren Gitterbox oder in einer Palettenbox mit Deckel. Die getrennte Sammlung von „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ ist sehr wichtig, um die Entsorgungssicherheit aufrecht zu erhalten und Brände zu vermeiden.
Wir ersuchen daher dringend alle zuständigen Mitarbeiter:innen bei den Verbänden und Städten bei ihren Sammelstellen darauf zu achten, dass die erforderlichen Behälter vor Ort vorhanden sind und dass die unbedingt notwendige Aufteilung in die drei Fraktionen: EAG-Klein, Lithium-Batterien/Akkus und Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus eingehalten wird.
Das Umschütten der Behälter für „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ in eine andere Sammelfraktion ist sowohl vom Sammelstellenpersonal als auch vom Übernehmerpersonal nicht gestattet. Das Schütten von EAGs mit Lithium-Batterien/Akkus kann beim Transport als auch in den Behandlungsanlagen zu Bränden führen.
Wenn möglich, entnehmen Sie bitte Batterien und Akkus!
Wenn die Lithium-Batterien/Akkus nicht ohne spezielles Werkzeug oder Zerstörung des Gerätes entfernt werden können, dann ist bitte das gesamte Gerät (inkl. Akku) in vorgesehene Sammelgebinde „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ einzubringen.
E-Vapes sind „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“
Die vermehrt auftretenden E-Vapes sind „Elektrokleingeräte“. Sie gehören in die Gitterbox oder die Paloxe für Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus. Damit diese EAGs nicht aus den Behältern fallen, können E-Vapes und andere Kleinstgeräte beispielsweise mit einem Kübel in den Behältern gehalten werden (Abbildung 1 und 2). E-Vapes sind nicht in den Fässern für Batterien zu sammeln!
Batterien und Akkus müssen in das entsprechende Fass
Lose Batterien und Akkus aller Chemismen müssen in den entsprechenden Fässern gesammelt werden. Eine Sammlung in der Gitterbox oder Paloxe für „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ ist nicht zulässig (Abbildung 3). Eine derartige Anhäufung von Lithium-Batterien/Akkus kann auch in diesen Behältern zu erheblichen Schäden in den Behandlungsanlagen führen.
Es liegt im Interesse aller Beteiligten in diesen Punkten genau und konsequent vorzugehen, um Gefährdungen bzw. Schäden sowohl an den Sammelstellen als auch bei den Entsorgungsbetrieben durch Brände zu vermeiden.
Kabel und Platinen nicht entfernen: Wir weisen auch darauf hin, dass das Entfernen von Kabeln und Ausbauen von Platinen auf den Sammelstellen nicht durchgeführt werden darf.