Autor: eak

NICHT VERGESSEN!!!

Bis zum 10. April 2017 müssen jene EAG- und Batterien-Sammelmassen, die nicht über einen Entsorger an Sammel- und Verwertungssysteme übergeben, sondern selbst vermarktet wurden gemäß §24 EAG-VO bzw. §25 Batterienverordnung im EDM eingemeldet werden.

Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen dürfen KEINESFALLS selbst zerlegt werden, ohne vorher das Innenleben abzuklären, da sie Asbest enthalten können. Asbest war, wegen seiner Eigenschaften, als „Wunderfaser“ bekannt. Erst in den 1970ern stellte man fest, dass es krebserregend ist.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und geben Sie uns Fabrikat, Typenreihe und Gerätetyp bekannt. Anhand einer Datenbank stellen wir gerne für Sie fest, ob Ihr Gerät asbesthaltig ist.

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Plakat „Richtiger Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus“

PR-Downloadbereich

Kennen Sie schon den Downloadbereich für PR Materialien auf unserer Website?

www.eak-austria.at/pr-materialien

Dort finden Sie alle Materialien, die Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden können.

ACHTUNG!

Bitte aktualisieren Sie regelmäßig die Stammdaten (Name, Adresse, Öffnungszeiten) Ihrer EAG- und Batterien-Sammelstellen im Register des Umweltministeriums. Diese Daten werden im Sammelstellenfinder angezeigt und bilden auch die Grundlage für Aussendungen der Koordinierungsstelle!