Im Rahmen der jährlichen Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschale (IKP) für abholkoordinierende Sammelstellen, wird die Koordinierungsstelle auch heuer wieder Kontrollen bei den Sammelstellen durchführen, die das Service im Jahr 2020 in Anspruch genommen haben.
Für die Bestimmung des Anspruchs auf die IKP des Jahres 2020 wird erneut besonderes Augenmerk auf die Behälter zur Sammlung von Lithium-Batterien/Akkus gelegt.
Folgende Gebinde werden seit 2019 zusätzlich vorausgesetzt:
- Zwei 60 Liter UN-Stahlfass mit Deckel inkl. geprüfter Entlüftungseinrichtung, Inlaysack und Vermiculite.
- Eine Gitter– oder Kunststoffbox mit Deckel muss zusätzlich zur getrennten Sammlung von Elektro-Kleingeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus vorhanden sein.
Notebooks oder Tablets mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus gehören zu den Bildschirmgeräten und müssen nicht getrennt, sondern weiterhin gemeinsam mit diesen gesammelt werden.
Auch muss ein Sortiertisch für die kontrollierte Übernahme von Lithium-Batterien bzw. Akkus und Elektrogeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus vorhanden sein.
WICHTIG: Sämtliche vorgeschriebene Gebinde zur Sammlung von Elektro– und Elektronikaltgeräten sowie Gerätealtbatterien müssen am Tag der Überprüfung vorhanden sein!