Wie vereinbart, wurde ab April 2026 die neue Sammelkategorie „Batterien für leichte Verkehrsmittel“ (LVBATT) an den Sammelstellen eingeführt. Die zusätzlichen 60-Liter-Fässer mit Entlüftungsventil (wie bei GBATT Lithium) wurden bis April 2026 an die Sammelstellen ausgegeben. In jedem Fass liegt der neue, violette Aufkleber bei und muss vor dem Befüllen angebracht werden. Die LVBATT sind zusätzlich zu den Gerätebatterien (GBATT) getrennt zu sammeln.
Batterien für leichte Verkehrsmittel können wie folgt erkannt werden:
- gekapselter Akku,
- 25 Kilogramm oder weniger,
- für den Antrieb von leichten Radfahrzeugen vorgesehen.
Beispiele hierfür sind Akkus von E-Bikes, E-Scootern, E-Rollern, elektrischen Skateboards, Hoverboards, E-Lastenrädern, leichten E-Motorrädern, Golfkarren oder elektrischen Rollstühlen.
Für Knopfzellen wurde im Rahmen der Lithium-Expertengruppe folgende Vorgehensweise empfohlen: Knopfzellen in das kleine Kunststoffsackerl geben bis es halb voll ist, mit Vermiculite auffüllen und ins 60-L-Fass einbringen.
Merkblatt
Um Batterien an den Abfallsammelzentren (ASZs) der richtigen Kategorie zuzuordnen, kann das Merkblatt herangezogen werden, das mittels QR-Code hier unten und auf der Website der EAK abrufbar ist. Bei jeder LVBATT müssen, gleich wie bei beschädigten Lithium-Akkus, die Pole abgeklebt, einzeln im Kunststoff-Sack eingeschlagen und mit ausreichend Vermiculite ins Fass eingebracht werden.
