Mit der neuen EU-Batterien-VO wird es zusätzlich zu den Geräte-Batterien eine neue Sammelkategorie geben: Batterien für Leichte-Verkehrsmittel (LV).
Was sind Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien)?
Eine gekapselte Batterie, die 25 Kilogramm oder weniger wiegt und die für den Antrieb von Radfahrzeugen vorgesehen ist. Das sind vor allem Batterien/Akkumulatoren für E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, Elektrische Skateboards/Longboards, E-Lastenräder, E-Klappräder, leichte Elektromobile, leichte E-Motorräder, Golfkarren, elektrische Rollstühle.
Ab 2026 werden diese LV-Batterien in einem eigenen Metall-Fass, wie bereits derzeit die Lithium-GBATT, getrennt gesammelt. Dazu werden sukzessive bei der Abholung von bestehenden vollen Fässern neue Gebinde mit neuen Aufklebern zur Verfügung gestellt. Je nach Bundesland und Verband kann es unterschiedliche Vorgehensweisen geben.

