Mit der neuen EU-Batterien-VO wird es zusätzlich zu den Geräte-Batterien eine neue Sammelkategorie geben: Batterien für Leichte-Verkehrsmittel (LV).

Was sind Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien)?
Eine gekapselte Batterie, die 25 Kilogramm oder weniger wiegt und die für den Antrieb von Radfahrzeugen vorgesehen ist. Das sind vor allem Batterien/Akkumulatoren für E-Bikes, E-Scooter, E-Roller, Elektrische Skateboards/Longboards, E-Lastenräder, E-Klappräder, leichte Elektromobile, leichte E-Motorräder, Golfkarren, elektrische Rollstühle.

Ab 2026 werden diese LV-Batterien in einem eigenen Metall-Fass, wie bereits derzeit die Lithium-GBATT, getrennt gesammelt. Dazu werden sukzessive bei der Abholung von bestehenden vollen Fässern neue Gebinde mit neuen Aufklebern zur Verfügung gestellt. Je nach Bundesland und Verband kann es unterschiedliche Vorgehensweisen geben.

LV-BATT und LIthium-GBATT