Das vorläufige Sammelergebnis 2019 deutet auf einen Anstieg bei Elektroaltgeräten um ca. 5,9 % und bei Gerätealtbatterien um ca. 4,5 % hin.

Die Sammelmassen von sonstigen Abfallsammlern, die im Rahmen der Meldung nach §24 EAG-VO und §25 der Batterienverordnung gemeldet werden, können das Ergebnis des Jahres 2019 noch weiter positiv beeinflussen. Die seit dem Jahr 2017 erstmals hinzugerechneten Sammelmassen einer Studie des Umweltbundesamtes aus „zusätzlichen Quellen“ finden bei dem vorliegenden Ergebnis noch keine Berücksichtigung, da sie erst im Juli 2020 zur Verfügung stehen.

In den einzelnen EAG- Sammelkategorien ist bis auf die Groß- und Bildschirmgeräte ein Anstieg zu verzeichnen. Besonders deutlich zeigt sich dieser Anstieg bei den Kleingeräten mit knapp 18 %. Der Rückgang der Masse der Bildschirmgeräte ist unter anderem auf die immer weniger werdenden CRTs und die generell leichter werdenden Flachbildschirme zurückzuführen.

Derzeit ergibt sich somit eine pro Kopf EAG-Sammelmasse für 2019 von 9,80 kg (2018 9,26 kg). Trotz dieser Anstiege ist nicht sichergestellt, dass die Sammelquoten für 2019 erfüllt werden können. Insbesondere die 65% -Quote für EAG stellt auch für Österreich eine sehr große Herausforderung dar.