Mit dem Kalenderjahr 2015 traten einige Neuerungen für die Vergütung regionaler Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Kraft. So wurde die Einwohnerzahl an jene der Statistik Austria per 01.01.2014 angepasst. Die Beträge pro Einwohner wurden auf € 0,0575 im Bereich EAG und € 0,0115 im Bereich GBATT erhöht. Wie auch schon in den Vorjahren gelangen davon maximal 95% zur Auszahlung an die Kommunen. Die verbleibenden 5% werden von der Koordinierungsstelle für bundesweite Maßnahmen aufgewendet.

Neu ist auch die Einführung von Schwerpunktthemen – so sind 15% des Auszahlungsbetrages für regionale Maßnahmen vorgesehen, die nur dann zur Auszahlung gelangen, wenn die Umsetzung der Schwerpunktthemen in den entsprechenden Zielgruppen nachgewiesen wurde.

Für 2015 wurden von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit folgende Schwerpunktthemen und Zielgruppen definiert:

  • EAG: „Elektroaltgeräte sind wertvoll – behalten wir die Ressourcen in Österreich“ mit der Zielgruppe „Konsumenten“
  • GBATT: „EAG- und Altbatterien Schulkoffer“ mit der Zielgruppe „Schüler“

Voraussetzung für die Ausbezahlung der jeweiligen Beträge an die Kommunen ist, dass die entsprechenden Antragsunterlagen vollständig und rechtzeitig, das heißt bis zum 29. Februar 2016 an die Koordinierungsstelle übermittelt werden.

Die neuen Formblätter und Kriterienkataloge finden Sie im internen Bereich unserer Homepage. An dieser Stelle haben wir für Sie auch eine Ausfüllhilfe hinterlegt, die Sie im Umgang mit den neuen Formularen unterstützen soll. Die neuen Formblätter wurden in Word erstellt und ermöglichen ab sofort das laufende und unkomplizierte Ausfüllen über den PC.

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Bitte beachten!

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Formblätter und Beilagen, anhand derer die Ausgaben Ihrer regionalen Maßnahmen für EAG und GBATT nachvollziehbar sind, die Grundlage für die Ausbezahlung darstellen.