Im Rahmen der jährlichen Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschale (IKP) für abholkoordinierende Sammelstellen, wird die Koordinierungsstelle auch heuer wieder Kontrollen bei den Sammelstellen durchführen, die das Service im Jahr 2019 in Anspruch genommen haben.
Für die Bestimmung des Anspruchs auf die IKP des Jahres 2019 wird dieses Jahr besonderes Augenmerk auf die Behälter zur Sammlung von Lithium-Batterien gelegt. Folgende Gebinde werden zusätzlich vorausgesetzt:
Zusätzlich zu den Kunststoff-Deckelfässern mit Spannring für die Sammlung der gemischten Gerätebatterien muss auch für die getrennte Sammlung der Lithium-Batterien verpflichtend das 60 Liter UN-Stahlfass mit Deckel inkl. geprüfter Entlüftungseinrichtung, Inlaysack und Vermiculite vorhanden sein. Abhängig davon, ob die Sammelstelle teil– oder vollausgestattet ist, haben ein oder zwei dieser UN-Stahlfässer vorhanden zu sein.
Weiters muss auch zusätzlich zur getrennten Sammlung von Elektro-Kleingeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus eine Gitter– oder Kunststoffbox mit Deckel vorhanden sein. Notebooks oder Tablets mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus gehören zu den Bildschirmgeräten und müssen nicht getrennt, sondern weiterhin gemeinsam mit diesen gesammelt werden.
Auch muss ein Sortiertisch für die kontrollierte Übernahme von Lithium-Batterien bzw. Akkus und Elektrogeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus vorhanden sein.