Im Rahmen der jährlichen Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschale (IKP) für abholkoordinierende Sammelstellen wird die Koordinierungsstelle auch heuer wieder Kontrollen bei den Sammelstellen durchführen, die das Service im Jahr 2023 in Anspruch genommen haben. Diese Kontrollen werden zwischen den Monaten Februar und April 2024 erfolgen. Wir melden uns bei den per Stichprobenkonzept ausgewählten Sammelstellen, wie gewohnt, im Vorfeld der Kontrollen.
Für die Bestimmung des Anspruchs auf die IKP des Jahres 2023 wird weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Behälter zur Sammlung von Lithium-Batterien/Akkus gelegt:
- zwei 60 Liter UN-Stahlfass mit Deckel inkl. geprüfter Entlüftungseinrichtung, Inlaysack und Vermiculite,
- eine Gitter– oder Kunststoffbox mit Deckel muss zusätzlich für die getrennte Sammlung von „Elektro-Kleingeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus“ vorhanden sein.
Auch ein Sortiertisch für die kontrollierte Übernahme von Lithium-Batterien bzw. Akkus und Elektrogeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus muss vorhanden sein.
ZU BEACHTEN:
Sämtliche vorgeschrieben Gebinde zur Sammlung von Elektro– und Elektronikaltgeräten sowie Gerätealtbatterien müssen am Tag der Überprüfung vorhanden sein!