Wie jedes Jahr, werden von der Koordinierungsstelle auch heuer im Rahmen der Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschale stichprobenartige Erhebungen der Ausstattung von abholkoordinierenden Sammelstellen durchgeführt. Diese Erhebungen erfolgen durch Mitarbeiter:innen der Koordinierungsstelle, wie auch in der Vergangenheit, direkt Vorort an den Sammelstellen. Für die Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschale des Jahres 2022 werden die Mitarbeiter:innen der Koordinierungsstelle im Laufe des ersten Quartals 2023 bei den ausgewählten Sammelstellen vorbeikommen und Fotos von den Behältern und den Flächen machen. Wir melden uns bei den per Stichprobenkonzept ausgewählten Sammelstellen, wie gewohnt, im Vorfeld der Kontrollen.
Die in den nachfolgenden Tabellen aufgelisteten Behälter zur Sammlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Gerätealtbatterien müssen entsprechend der Ausstattung (Teil- oder Vollaustattung) der Sammelstelle zum Zeitpunkt des Besuchs durch die Koordinierungsstelle vorhanden sein.
In den nachfolgenden Tabellen sind die Kriterien für vollausgestattete und teilausgestattete Sammelstellen aufgelistet:
2 Sammelboxen kl.: Außenmaße 600×800 mm, geschlossene Bauweise, stapelbar, Wände faltbar
3 Gitterbox (oder vergleichbares Sammelgebinde) mit Deckel und UN-Stahlfass mit Deckel: Aufgestellt in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich und/oder versperrbar