Auf Grund der Corona Pandemie konnten wir für die Auszahlung der Infrastrukturkostenpauschalen der Jahre 20219 und 2020 keine Erhebungen der Ausstattung der abholkoordinierenden Sammelstellen Vorort durchführen. Daher mussten wir auf die erhobenen Ausstattungen der Vorjahre zurückgreifen. Um nun wieder den aktuellen Ausstattungsstand der Sammelstellen feststellen zu können, haben wir mit Herbst des heurigen Jahres begonnen, die Sammelstellenkontrollen fortzusetzen.
Im Oktober und November des Jahres 2021 haben Mitarbeiter:innen der Koordinierungsstelle einzelne Bezirke in der Steiermark besucht. Diese Kontrollen durch die EAK werden noch bis in das Frühjahr 2022 fortgesetzt. Wir melden uns bei den per Stichprobenkonzept ausgewählten Sammelstellen, wie gewohnt, im Vorfeld der Kontrollen.
In den nachfolgenden Tabellen sind die Kriterien für vollausgestattete und teilausgestattet Sammelstellen aufgelistet:
1 Sammelboxen groß: Außenmaße 1900 x 800 mm, geschlossene Bauweise, stapelbar, Wände faltbar (Alternativ kann bei einer durchschnittlichen Sammelmenge von 60 Lampen pro Jahr auch eine geeignete Kartonfaltbox genutzt werden)
2 Sammelboxen klein: Außenmaße 600 x 800 mm, geschlossene Bauweise, stapelbar, Wände faltbar
3 Gitterbox (oder vergleichbares Sammelgebinde) mit Deckel und UN-Stahlfass mit Deckel: Aufgestellt in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich und/oder versperrbar