Die Novelle der Elektroaltgeräteverordnung im August letzten Jahres sieht im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung eine Abgeltung für die Bereitstellung von Infrastruktur zur getrennten Sammlung ReUse-geeigneter Elektroaltgeräte vor. Es sind drei, an die der jeweiligen Sammel– und Behandlungskategorie entsprechenden Ausstattungskriterien angepasste Pauschalsätze vorgesehen. In der nachfolgenden Tabelle sind die notwendigen Behälter sowie der Flächenbedarf aufgelistet:
Anspruch auf eine Abgeltung in Form der ReUse-Pauschale für eine der oben genannten Sammel– und Behandlungskategorien besteht nur, wenn alle im folgenden Abschnitt beschriebenen Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind.