Seit Oktober 2017 ist gemäß der Abfallbehandlungspflichten-Verordnung die Entnahme von großen Lithium-Batterien/Akkus (> 500g oder 20Wh) aus Elektroaltgeräten verpflichtend vorgeschrieben – soweit dies problemlos möglich ist. Diese müssen getrennt von anderen Gerätebatterien in einem eigenen Bereich und einem eigenen Gebinde gesammelt, gelagert und transportiert werden. Das gilt auch für beschädigte Lithium-Batterien/Akkus < 500g. Defekte Lithium-Batterien/Akkus sind meist an Verformungen, Verfärbungen und/oder Schmelzspuren am Kunststoffgehäuse erkennbar.

Um diese gesonderten Sammelbereiche für große bzw. beschädigte Lithium-Batterien/Akkus, die ab Oktober 2017 vorzusehen sind, auch entsprechend zu kennzeichnen, gibt es nun zusätzlich zum Gerätebatterien-Piktogramm ein eigenes Lithium-Batterien-Piktogramm. Das Gerätebatterien-Piktogramm kann weiterhin für die gemischte Sammlung von kleinen Lithium- und anderen Gerätebatterien verwendet werden.

Zu Ihrer anschaulichen Information wurde oben die Abbildung des „neuen“ (zusätzlichen) Lithium-Batterien-Piktogramms dem „alten“ (bestehenden) Gerätebatterien-Piktogramm gegenübergestellt.

Das neue Lithium-Batterien-Piktogramm wird den kommunalen Sammelstellen als auch dem Handel kostenlos und zur freiwilligen Verwendung auf der Homepage der EAK zur Verfügung gestellt.

Zur Information der Konsumenten steht Ihnen nach wie vor unser Merkblatt und Plakat mit Tipps und Handlungsanleitungen für den richtigen Umgang mit Lithium-Batterien und Akkus im internen Pressebereich unserer Homepage (http://www.eak-austria.at/presse) zum Download zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen für den Endspurt des Jahres 2017 und den Start ins Neue Jahr alles Gute und freue mich auf unsere Zusammenarbeit 2018!

Elisabeth Giehser