Meldung nach §24 EAG-VO und nach §25 Batterienverordnung nicht vergessen!!
Auch heuer sind wieder jene Abfallsammler (insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände), die im Jahr 2015 EAG- und Batterien-Sammelmassen nicht über einen Entsorger an Sammel- und Verwertungssysteme übergeben, sondern selbst vermarktet haben, verpflichtet, diese zu melden, speziell die über die Alteisensammlung mitgesammelten Elektro-Großgerätemassen (siehe Informationen IM KASTEN). Selbiger Aufruf gilt auch für die Meldung nach der Batterienverordnung (§25).
Achtung: Keine Verpflichtung für diese Meldungen besteht, wenn ein Abfallsammler seine Sammelmassen gesamthaft einem Sammel- und Verwertungssystem übergeben hat oder diese über die Abholkoordinierung abholen ließ. Sollten Sie diese Meldung noch nicht eingebracht haben, bitten wir Sie, dies rasch nachzuholen, damit diese bei der Sammelquotenberechnung noch Berücksichtigung finden können!!!
Vorläufiger Jahresrückblick 2015!!
Alles deutet darauf hin, dass das vorläufige hochgerechnete Sammelergebnis einen Anstieg der Elektroaltgeräte um ca. 3,1% ergeben wird. Bei den Gerätealtbatterien ergibt die Hochrechnung derzeit einen Rückgang von 1,9%. Die „Dritte Masse“ von Abfallsammlern im Rahmen der Meldung nach §24 EAG-VO wird das Ergebnis noch weiter positiv beeinflussen. Auf Ebene der einzelnen Sammel- und Behandlungskategorien ist in allen EAG-Kategorien außer den Bildschirmgeräten (- 0,9%) ein Anstieg zu verzeichnen: Großgeräte +4,9%, Kühlgeräte + 6%, Kleingeräte + 3,1%, Lampen + 5,2%.
Die Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich des illegalen Exports sowie die ständige Erwähnung der Meldepflicht der Großgeräte bei Weitergabe an Schrotthändler scheinen langsam zu wirken. Bei den Gerätebatterien ist vom jetzigen Stand von einem Rückgang von 1,9 % auszugehen. Da aber vor dem 10. April 2016 noch nicht die tatsächliche Sammel- und Verwertungsmasse des Jahres 2015 vorliegt, muss diese Entwicklung weiterhin als vorläufig betrachtet werden. Wie schon in den letzten Jahren wird auch die Sammel- und Verwertungsmasse des Jahres 2015 von der im Zeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2015 als abgeholt gemeldete Sammelmasse abweichen. Dies ist unter anderem durch folgende Umstände begründet: Obwohl in der vorläufigen Gesamtsumme der Sammelmasse 2015 nur jene Massen berücksichtigt wurden, die auch im Jahr 2015 abgeholt wurden, ist nicht sichergestellt, dass diese Massen auch noch im selben Jahr verwertet wurden und daher Teil der nach §24 EAG-VO zu meldenden Sammelmasse ist. Die möglicherweise resultierenden Lagerstände werden erst in der Meldung nach §24 EAG-VO im darauffolgenden Jahr aufgezeigt werden. Derzeit sieht es so aus, als würde die Sammelmasse des Jahres 2015 die 9 kg pro Einwohner jedenfalls erreichen.
Hervorzuheben ist für das Jahr 2015 besonders, dass die IVS-Masse von Elektrogeräten um 12,1 % und die der Gerätebatterien um 8,5 % im Vergleich zu 2014 angestiegen ist, was natürlich das Erreichen der Sammelquoten schwieriger macht.
Aus heutiger Sicht wird Österreich die durch die Richtlinie der Europäischen Union vorgegebene Sammelquoten–Ziele in den beiden Bereichen, Elektro– und Elektronikaltgeräte sowie Gerätealtbatterien, für das Jahr 2015 erfüllen.