Die richtige Befüllung der Lithium-Batteriefässer ist wesentlich, um diese sicher zu lagern, zu transportieren und den Inhalt bestmöglich behandeln zu können. Im Zuge dieser Ausgabe des EAK-Newsletters werden einige positive und auch negative Beispiele erklärt und mit Bildern der Fa. Saubermacher ergänzt.
Grundsätzlich ist bei jedem Fass bei Neubefüllung zu prüfen, dass das Fass keine starken Beulen, Risse und Roststellen aufweist, und der Deckel das Ventil hat. Auch muss ausreichend Vermiculit mitgeliefert werden. Ein beschädigtes Fass wird von der Fa. Saubermacher umgehend ersetzt.
Beim Hantieren mit Batterien und Akkus müssen Handschuhe getragen werden, schon minimale Mengen der Inhalts-stoffe könnten zu Verätzungen auf der Haut führen oder könnten sonst gesundheitsschädigend sein.

Richtiger Ablauf

  • Batterie- und Akkupole mit Klebeband abkleben, Kabel einzeln isolieren.
  • Beschädigte und aufgeblähte Batterien und Akkus einzeln in die vorgesehenen Flachbeutel (150 µm) einpacken.
  • Die Flachbeutel nur an der Öffnung mit Klebeband schließen, die Beschreibung auf den Batterien und Akkus soll erkenntlich sein.
  • Batterien und Akkus abwechselnd mit Füllmaterial schichten.
  • Den vollen Sack mit Vermiculit auffüllen, mit Klebeband oder Kabelbinder verschließen. Das Fass mit dem Spannring verschließen und lagern. Fässer wegen des Ventils bitte nicht stapeln!

Bei der Fa. Saubermacher werden die Fässer entleert und das Vermiculit abgesiebt. Danach werden die Batterien und Akkus händisch kontrolliert und nach Chemismus getrennt. Die einzelnen Arten werden dann den jeweiligen Verwertern weitergegeben und von ihnen behandelt.

Negative Beispiele

  • Komplettes Verkleben oder Einwickeln verhindert ein Identifizieren in der Behandlung – nur beschädigte Akkus und Batterien dürfen einzeln in durchsichtigen Flachbeuteln ins Fass.
  • Batterien und Akkus nicht Sackweise einlegen, es besteht erhöhte Brandgefahr!
  • Batterien und Akkus müssen beim Entleeren identifizierbar sein. Batterien und Akkus über 5 kg je Stück dürfen nicht in das Fass.
  • Die Verwendung von Frischhaltefolie als Isolierschutz ist nicht erlaubt.