Mit steigendem Einsatz von Lithium-Batterien/Akkus in vielen Elektrogeräten und damit auch steigendem Mengenaufkommen bei der Entsorgung bleibt die korrekte Sammlung von Elektroaltgeräten mit Lithium-Batterien/Akkus an allen Sammelstellen ein wichtiges Thema.
Lithium-Batterien/Akkus, auch jene, die in Elektroaltgeräten fix verbaut sind, können bei unsachgemäßer Sammlung bzw. Handhabung zu einer erhöhten Brandgefahr führen. In den letzten Jahren kam es in der Abfallwirtschaft zunehmend zu Brandfällen, die oftmals auf beschädigte Lithium-Batterien/Akkus zurückzuführen waren. Denn etwaige darin verbaute Lithium-Batterien/Akkus, die durch eine falsche Art der Sammlung beschädigt werden, stellen eine potenzielle Brandgefahr dar. Besonders die Fraktion der Elektrokleingeräte ist davon betroffen, die durch den hohen Kunststoffanteil zugleich auch eine hohe Brandlast aufweist. Somit gilt für Lithium-Batterien/Akkus, die aus den Elektroaltgeräten entnommen werden können, dass sie bereits bei der Übernahme an der Sammelstelle aus den Elektroaltgeräten zu entfernen und in den entsprechenden und dafür vorgesehenen Batterien Behältern zu sammeln sind.
Ist eine einfache Entnahme der Lithium-Batterien/Akkus nicht möglich, muss das ganze Elektroaltgerät gesondert gesammelt werden. Darunter fallen z.B. selbstfahrende Rasenmäher, Saugroboter, E-Scooter aber auch E-Bikes. Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus sind in einer separaten Gitterbox (siehe Abbildung) oder Paloxe mit Deckel hineinzulegen bzw. zu stapeln. E-Bikes fallen unter die Sammelkategorie der Großgeräte und müssen bis zur Abholung mit ausreichend Sicherheitsabstand zu brennbarem Material gelagert werden. Auch hier gilt ein schonender Umgang, dh keine Schüttung! Laptops und Tablets zählen zur Sammelkategorie Bildschirmgeräte und sind daher in den für diese Kategorie vorgesehenen Gebinden geschlichtet zu sammeln.
Zusammenfassung für die Sammel- und Behandlungskategorie der Elektrokleingeräte
„Herkömmliche“ Elektrokleingeräte (Fön, Mixer, …), die den Hauptteil der Sammel- und Behandlungskategorie der Elektrokleingeräte ausmachen, können, wie gewohnt, gesammelt und in weiterer Folge vor dem Transport zur Verwertungsanlage in größere Behälter/Fahrzeuge geschüttet werden.
Elektrokleingeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus (die derzeit noch in geringer Menge zurückkommen) sind in separaten Gitterboxen oder Paloxen mit Deckel zu sammeln und dürfen bis zur Verwertungsanlage nicht geschüttet werden.
ACHTUNG:
Jene Gebinde, die EAG mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus beinhalten, dürfen nicht geschüttet, ausgeleert oder ausgekippt werden. Das Umschlagen in andere Behälter (z.B. bei Umladestationen) oder das Abkippen auf Ladeflächen ist daher nicht zulässig!
ADR-Bestimmungen betreffend EAG mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus:
Es handelt sich um LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN oder LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT (UN 3481). Hierfür ist die entsprechende Kennzeichnung gemäß SV 670 zu berücksichtigen («LITHIUMBATTERIEN ZUR ENTSORGUNG» bzw. «LITHIUMBATTERIEN ZUM RECYCLING). Ebenfalls zu beachten ist die Verpackungsanweisung P 909.