Fehler bei der Sammlung und Lagerung von Altgeräten und Altbatterien

Im Zuge unserer Sammelstellenkontrollen und aufgrund von Erfahrungen der Sammel– und Verwertungssysteme sehen wir uns dazu veranlasst, wieder einmal eine ausführliche Beschreibung der korrekten Sammlung von Elektroaltgeräten und Gerätealtbatterien zu veröffentlichen. Weiters möchten wir Sie ersuchen, Ihren KollegInnen und Kollegen auf den Sammelstellen die Möglichkeit zu bieten, entsprechende Schulungen zu besuchen. Beim Hantieren mit Problemstoffen geht es nicht nur um die Einhaltung von Rechtsvorgaben, sondern vor allem um die Gesundheit des Sammelstellenpersonals und den Umweltschutz. Bei falscher Handhabung diverser Altgeräte oder Batterien können giftige bzw. umweltschädigende Stoffe freigesetzt werden! Einige der SammelstellenmitarbeiterInnen machten uns darauf aufmerksam, dass sie selbst schon mehrmals um die Teilnahme an einer Schulung gebeten haben, aber diese noch nicht bewilligt wurde.

Bei einigen Verbänden liegt der Fokus mittlerweile bei der Planung und Realisierung von regionalen, größeren Ressourcenparks. Dies ist schon aufgrund der längeren Öffnungszeiten, wie auch dem sehr gut geschulten Stammpersonal sehr wünschenswert. Nichtsdestotrotz möchten wir hier nochmals darauf hinweisen, dass auch bei kleineren Sammelstellen eine laufende Schulung des Personals unerlässlich ist. Abgesehen von den Gefahren für die MitarbeiterInnen und die Umwelt ist dies auch notwendig um den Fragen der Bevölkerung mit kompetentem Service und Know-How begegnen zu können. Im beigefügten Zusatzblatt informieren wir Sie über die korrekte Sammlung der jeweiligen Sammel– und Behandlungskategorien im Detail. Für weitere Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.

Beispiele der falschen Sammlung und Lagerung:

  • Weißware“ ist nicht immer ein Großgerät! Darunter fallen auch Kühlgeräte! Diese müssen separat in der dafür vorgesehene Kategorie gesammelt werden.
  • Kühlgeräte dürfen „NICHT“ zum Metallschrott. Das darin enthaltene Kältemittel ist ein Treibhausgas, das zur Klimaerwärmung beiträgt. FCKW hat ein bis zu 12.000 Mal höheres Treibhausgas-Potenzial als Kohlendioxid!
  • Kleingeräte dürfen nur in Mulden gesammelt werden, wenn „KEINE“ Kleingeräte mit „Lithium-Batterien/Akkus“ enthalten sind. Ansonsten dürfen nur noch Gitterboxen oder Paloxen verwendet werden.
  • Laptops und Tablets gehören „NICHT“ zu den Kleingeräten, sondern zu den Bildschirmgeräten! In der Verordnung spricht man ab > 100 cm² Bildschirmfläche von einem Bildschirmgerät.
  • Bei der Sammlung für Lithium-Akkus wird oft zu wenig Vermiculite beigefüllt. Außer Vermiculite darf „KEIN“ Füllmaterial verwendet werden. Manchmal fehlt der Kunststoffsack als Inlay des Stahlfasses. Der Mindestabstand zu brennbaren Materialien von mind. 1 Meter ist einzuhalten! Bei gut der Hälfte der Sammelstellen sind hauptsächlich Nickel-Cadmium– bzw. Nickel-MH-Akkus in den Stahlfässern. Diese müssen in die gemischte Batteriesammlung. Auf die Kennzeichnung Ni-Cd bzw. Ni-MH achten! Nur „LITHIUM-Akkus“ dürfen in die Stahlfässer. Die Stahlfässer für Lithium-Batterien und auch die gem. Batterien haben „NICHTS“ im Problemstoffraum verloren!
  • Für Kleingeräte mit nicht entnehmbaren Li-BAT > 500 g (selbstfahrende Staubsauger u. Rasenmäher, E-Scooter, …) bitte eine Gitterbox oder Paloxe mit Deckel verwenden!