Lithium-Batterien/Akkus — speziell die separat zu sammelnden > 500 g — fallen an den Sammelstellen nicht nur lose an. Zum Teil sind sie auch in Elektroaltgeräten verbaut und — außer bei Schnurloswerkzeugen — nicht mit einfachen Handgriffen zu entfernen. In diesem Fall müssen die Geräte gesondert gesammelt werden, denn sobald Werkzeug nötig wäre um die Akkus zu entfernen, ist dies dem Sammelstellenpersonal nicht zuzumuten. Außerdem widerspricht es aktuell noch dem AWG, sofern die Sammelstelle nur über eine „Sammel-“Genehmigung verfügt. Die Entnahme der Akkus fällt nämlich unter die „Behandlung“. Darum sollten die leicht entnehmbaren (Lithium-) Akkus bereits von den Konsumenten entfernt werden.
Wenn dies nicht möglich ist, sind die Kleingeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien > 500 g in einer Gitterbox mit Deckel und max. 30 mm Maschendurchmesser zu sammeln. Sollte dem Sammelstellenpersonal auffallen, dass die Akkus < 500 g sind, ist die separate Sammlung trotzdem gestattet. Bildschirmgeräte, wie Laptops und Tablets, bleiben — trotz Li-Akkus—bei der Bildschirmgerätesammlung. Großgeräte, bei denen die Li-Akkus nicht entnehmbar sind (speziell E-Bikes), sollten angelehnt an die Gitterbox gesammelt und beim Transport entsprechend den (ADR-) Vorgaben gesichert werden.