Seit dem 7.10.2017 ist die getrennte Sammlung von vorrangig großen Lithium-Batterien (schwerer als 500g) vorgeschrieben. Zusätzlich zur Sammlung dieser Lithium-Batterien in zertifizierten Stahlfässern müssen auch Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren großen Lithium-Batterien getrennt von den anderen Elektroaltgeräten der jeweiligen Sammel– und Behandlungskategorie gesammelt werden! Für Elektro-Kleingeräte, wo eine Entnahme der verbauten Lithium-Batterie oftmals nicht einfach möglich ist, muss folgendes zusätzliches Sammelgebinde vorrätig gehalten werden:
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ACHTUNG

ZUSÄTZLICHE SAMMELSTELLENAUSSTATTUNG GEFORDERT!!!
Eine zusätzliche Gitterbox mit Deckel: Diese Gitterbox muss entweder in einem nicht öffentlich zugängigen Bereich der Sammelstelle aufgestellt oder versperrter sein und damit vor unbefugtem Zugriff geschützt sein. Ein Übernahmetisch für Lithium-Batterien.

Bei den diesjährigen Erhebungen an den Sammelstellen werden wir besonderes Augenmerk darauf legen. Bei Elektroaltgeräten ist zu beachten, dass das Fehlen der beschriebenen Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Erhebung durch die Koordinierungsstelle in nur einer der 5 Sammel- und Behandlungskategorien zu einem Verlust des gesamten IKP Anspruchs für EAG führen kann!