Illegal exportierte Elektroaltgeräte werden mittlerweile von Medien und Behörden in ganz Europa thematisiert. Im November letzten Jahres präsentierte die TU Dresden die Ergebnisse einer Untersuchung. Demnach gelangen rund 77.000 Tonnen (Mittelwert) EAG allein aus Deutschland jährlich nach Osteuropa. Das entspricht zehn Prozent der Differenz – 752.000 t – zwischen der offiziell gemeldeten Sammelmenge und der verkauften Neugerätemenge. Weitere 21 Prozent davon würden Deutschland über den Hamburger Hafen verlassen und weitere sechs Prozent zu belgischen und niederländischen Überseehäfen transportiert. Mit diesen Aktivitäten der sogenannten „informellen Sammler“ lassen sich somit 37 Prozent der fehlenden Altgeräte in Deutschland erklären und somit eine Masse von 278.000 t! Die verbliebenen Mengen werden laut der Untersuchung zum größten Teil entweder über den Restmüll entsorgt oder für eine mögliche spätere Nutzung gelagert (Euwid 48.2013). In Österreich geht man nach wie vor von bis zu 15.000 t EAG pro Jahr aus, die illegal ausgeführt werden.

Die Initiative „StEP“ (Solving the E-Waste Problem) der Vereinten Nationen hat sich für eine klare Definition bei der Unterscheidung zwischen gebrauchten Elektro– und Elektronikaltgeräten und E-Schrott ausgesprochen. Um die Umwelt– und Gesundheitsgefahren unsachgemäßer Entsorgungs– und Verwertungsverfahren so gering wie möglich zu halten, plädiert die Initiative dafür, alle nicht mehr funktionsfähigen Gebrauchtgeräte als Abfall einzustufen.

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37 % der fehlenden Altgeräte Deutschlands werden durch informelle Sammler verbracht— das entspricht 278.000 Tonnen!

Ein Export dieser Geräte würde dann gegen die Vorgaben der Baseler Konvention verstoßen. Ausnahmen soll es nur geben, wenn die betroffenen Geräte zum Zwecke der Wiederverwendung an die Gerätehersteller oder von ihnen beauftragte Stellen geschickt werden und die umweltgerechte Entsorgung sichergestellt ist. Diese Regelung soll den bestehenden Rahmen der Konvention transparenter machen. Selbst die internationale Polizeibehörde Interpol hat die im E-Schrottbereich tätigen Unternehmen aufgerufen, sich an der Bekämpfung des illegalen Handels mit EAG zu beteiligen. Diese sollen das unter der Schirmherrschaft von Interpol gestartete Projekt „CWIT“ (Countering WEEE Illegal Trade) mit den ihnen zur Verfügung stehenden Informationen versorgen. Allerdings gibt es auch Kritik an dem Projekt — u.a. vom Basel Action Network. Dessen Direktor bezeichnete die Einholung der Informationen mittels Umfragen als wenig viel-versprechend. Er spricht sich für die Anbringung von kleinen Sendern auf den Geräten aus, um deren Wege besser verfolgen zu können. Weiters müssten die Kontrollen an den für die Sammler interessanten Häfen deutlich erweitert werden – sowohl die Versand- als auch die Destinationshäfen in Afrika und Asien (Euwid 06.2014).

In Österreich zeigen die von der Plattform „Stopp dem illegalen Abfallexport“ gemeinsam mit der EAK gesetzten Initiativen bereits Wirkung. Durch die Aufklärung der Bevölkerung sowie der Mitarbeiter der Sammelstellen über die Strafbarkeit bei der Weitergabe von Abfällen nahm diese bereits ab. Ein von der EAK entworfenes Merkblatt für den Handel soll auch diesen in Bezug auf informelle Sammlung weiter sensibilisieren.

Fraglich bleibt, ob all diese „End-of-pipe“-Maßnahmen das Problem lösen können.