Mit diesem Beitrag möchten wir nochmals deutlich darauf hinweisen, dass mit 15. August 2018 ein neuer, erweiterter Geltungsbereich in Kraft getreten ist. Damit wurde seitens der Europäischen Kommission ein sogenannter „open scope“ eingeführt. Grundsätzlich bedeutet dies, dass jegliches Gerät, das mit elektrischem Strom betrieben wird bzw. für die Übertragung bzw. Steuerung von elektrischem Strom dient, auch in die zu sammelnden Kategorien fällt.
Beispiele hierfür sind Kabel und Steckdosen (CEE Stecker). Diese waren als Einzelteil bis zum 14. August 2018 nicht als Elektroaltgerät zu sammeln. Ab 15. August 2018 sind Kabel und Steckdosen gemeinsam mit Elektro-Kleingeräten zu sammeln.
Grundlegend ist festzuhalten, dass ab 15. August 2018 jedes Gerät, das mit elektrischem Strom betrieben bzw. genutzt wird, als Elektrogerät einzustufen ist, sofern die Hauptfunktion des Gerätes elektrischen Strom benötigt. Ein oft genanntes Beispiel für etwas, das mit Strom betriebenen wird aber nicht als Elektrogerät einzustufen ist, sind blinkende Schuhe oder Adventkalender, die Musik abspielen. Obwohl bei diesen Geräten elektrische Bauteile eingebaut sind, ist die Haupt– bzw. Grundfunktion der Geräte auch ohne Strom erfüllbar und somit werden diese Bauteile als „Gimmick“ eingestuft.
Daher ist anfangs nun besonders genau darauf zu achten, diese zusätzlichen Elektrogeräte bei der Übernahme auch als solche richtig zu erkennen und in der jeweils entsprechenden Sammelkategorie zu sammeln. Aktuelle Geltungsbereichsliste