Beispiel für eine fix verbaute Batterie in einer Einweg-E-Zigarette.
Seit letztem Jahr steigen auch in Österreich die Verkaufszahlen der Einweg-E-Zigaretten deutlich an. Einweg-E-Zigaretten fallen, so wie andere elektrisch betriebene Verdampfer (Vapes), in den Geltungsbereich der Elektroaltgeräte-Verordnung und müssen daher getrennt gesammelt werden. Die in Einweg-E-Zigaretten verbauten Batterien können in den meisten Fällen nicht einfach entnommen werden und da es sich bei den eingesetzten Batterien oftmals um Lit-hium-Primär-Zellen handelt, ist bei der Übernahme an der Sammelstelle darauf zu achten, dass die Einweg-E-Zigaretten brandgeschützt gelagert werden. Seit mehreren Jahren muss für die Sammlung von (kleinen) Elektroaltgeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Akkus bereits ein eigenes Sammelgebinde mit Deckel bereitgehalten werden. In Abstimmung mit den österreichischen Entsorgungspartnern kann und soll die Sammlung von Einweg-E-Zigaretten mit nicht entnehmbaren Batterien in diesen Behältern erfolgen.
Wenn es sich bei diesem Sammelgebinde um eine Gitterbox handelt, soll ein zusätzliches Gefäß in die Gitterbox gestellt werden und die Einweg-E-Zigaretten darin gesammelt werden. Die Übergabe an den Entsorger erfolgt dann gesamthaft als Elektro-Kleingeräte.
Auf Grund des Einsatzgebiets und der Größe der Einweg-E-Zigaretten ist die Gefahr sehr groß, dass es zu einer vermehrten Entsorgung dieser Elektroaltgeräte über den Restmüll kommt, was unbedingt vermieden werden muss. Daher ist Aufklärungsarbeit darüber sehr wichtig. So sollten die Konsument:innen bei der Anlieferung der Einweg-E-Zigaretten an der Sammelstelle, auch darüber informiert werden, dass eine Abgabe dieser Einweg-E-Zigaretten in sämtlichen Trafiken Österreichs möglich ist. Die Trafiken stellen dafür eine eigene, kleine Sammelbox zur Verfügung.