Neben den im Kriterienkatalog beschriebenen, allgemeinen Maßnahmen wurden für 2019 die folgenden 4 Schwerpunktthemen, jeweils mit der Zielgruppe „Allgemeine Bevölkerung“ definiert:

  • EAG: „Klein – aber oho. Auch kleine und kleinste Elektroaltgeräte sind wertvoll und gehören nicht in den Restmüll.“ und „Elektroaltgeräte sind wertvoll – Stopp dem illegalen Export“.
  • GBATT: „Alte Gerätebatterien nicht einfach wegwerfen“ und „Richtiger Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus“

Pro Bereich (EAG/GBATT) gilt: Wenn beide Schwerpunktthemen umgesetzt werden, können die Öffentlichkeitsarbeitsgelder zu maximal 100% ausbezahlt werden. Wird nur die Umsetzung eines Schwerpunktthemas nachgewiesen, sinkt der Maximalbetrag auf 92,7% . Wurde gar kein Schwerpunktthema umgesetzt, so sinkt dieser Betrag auf maximal 85% pro Bereich.

Bitte achten Sie im Rahmen Ihrer Einreichung auch auf eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen sowie der zugehörigen Kosten.

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Einreichfrist 29.02.2020

Ende der Einreichfrist für regionale Maßnahmen 19 ist der 29.02.2020.
Unterstützende Unterlagen wie auch die Einreichformulare finden Sie auf www.eak-austria.at/downloads.