Neben den im Kriterienkatalog beschriebenen, allgemeinen Maßnahmen wurden für 2019 die folgenden 4 Schwerpunktthemen, jeweils mit der Zielgruppe „Allgemeine Bevölkerung“ definiert:
- EAG: „Klein – aber oho. Auch kleine und kleinste Elektroaltgeräte sind wertvoll und gehören nicht in den Restmüll.“ und „Elektroaltgeräte sind wertvoll – Stopp dem illegalen Export“.
- GBATT: „Alte Gerätebatterien nicht einfach wegwerfen“ und „Richtiger Umgang mit Lithium-Batterien/Akkus“
Pro Bereich (EAG/GBATT) gilt: Wenn beide Schwerpunktthemen umgesetzt werden, können die Öffentlichkeitsarbeitsgelder zu maximal 100% ausbezahlt werden. Wird nur die Umsetzung eines Schwerpunktthemas nachgewiesen, sinkt der Maximalbetrag auf 92,7% . Wurde gar kein Schwerpunktthema umgesetzt, so sinkt dieser Betrag auf maximal 85% pro Bereich.
Bitte achten Sie im Rahmen Ihrer Einreichung auch auf eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen sowie der zugehörigen Kosten.
Einreichfrist 29.02.2020
Ende der Einreichfrist für regionale Maßnahmen 19 ist der 29.02.2020.
Unterstützende Unterlagen wie auch die Einreichformulare finden Sie auf www.eak-austria.at/downloads.