An dieser Stelle finden Sie auch diverse unterstützende Materialien wie zum Beispiel Plakate, Inserate, Merkblätter, Folder, etc. Bitte achten Sie im Rahmen der Einreichung auf eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation der Maßnahmen und der zugehörigen Kosten. Neben Rechnungen, zum Beispiel solche für Druckkosten oder Inserat-Kosten, können auch für die Öffentlichkeitsarbeit aufgewandte Stunden der Abfallberater in Ansatz gebracht werden. Grundsätzlich sollte der Fokus der eingereichten Maßnahmen darauf liegen, möglichst viele Bürger zu erreichen. Nach wie vor sind 15% des Auszahlungsbetrages für die Schwerpunktthemen reserviert. Das bedeutet, dass diese 15% nur dann ausbezahlt werden können, sofern auch die Umsetzung der jeweiligen Schwerpunktthemen nachgewiesen werden konnte.
Folgende Schwerpunktthemen und Zielgruppen wurden für 2017 von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit definiert:
• EAG: „Elektroaltgeräte sind wertvoll – Stopp dem illegalen Export“ mit der Zielgruppe „Allgemeine Bevölkerung“
• GBATT: „Richtige Sammlung und Entsorgung von Lithium-Batterien und -Akkus“ mit der Zielgruppe „Allgemeine Bevölkerung“
Abschließend möchten wir Ihnen die Ausfüllhilfe ans Herz legen, basierend auf den Formblättern, welche ebenfalls im internen Pressebereich unserer Homepage zur Verfügung steht. Diese soll Sie bei der erfolgreichen Einreichung unterstützen.
Ende der Einreichfrist für die Maßnahmen 2017 ist der 28. Februar 2018!