In wenigen Monaten starten die Einreichungen für den Nachweis der kommunalen Öffentlichkeitsmaßnahmen 2016. Wie auch schon in den letzten Jahren ist es wichtig, dass die jeweiligen Maßnahmen und Kosten nachvollziehbar dokumentiert werden. Der Fokus der Maßnahmen sollte dabei darauf liegen, möglichst viele Bürger zu erreichen. Neben Rechnungen, zum Beispiel solche für Druckkosten oder Inserat-Kosten, können auch für die Öffentlichkeitsarbeit aufgewandte Stunden der Abfallberater in Ansatz gebracht werden.

Seit letztem Jahr sind 15% des Auszahlungsbetrages für Schwerpunktthemen reserviert. Das bedeutet, dass diese 15% nur dann ausbezahlt werden können, sofern auch die Umsetzung der jeweiligen Schwerpunktthemen nachgewiesen werden konnte.

Folgende Schwerpunktthemen und Zielgruppen wurden für 2016 von der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit definiert:

  • EAG: „Elektroaltgeräte sind wertvoll – Stopp dem illegalen Export“ mit der Zielgruppe „Allgemeine Bevölkerung“
  • GBATT: „Richtige Sammlung und Entsorgung von Li-Ionen Akkus“ mit der Zielgruppe „Allgemeine Bevölkerung“

Für beide Themen finden Sie im internen Bereich unserer Homepage (http://www.eak-austria.at/presse) im Bereich „Maßnahmen 2016“ diverse unterstützende Unterlagen und Vorlagen, wie zum Beispiel Plakate, Inserate, Presseaussendungen.

An dieser Stelle finden Sie auch die Formblätter und Kriterienkataloge für die Einreichungen 2016. Ans Herz legen möchten wir gerne auch die Ausfüllhilfe, welche Sie bei der erfolgreichen Einreichung unterstützen soll.

Ende der Einreichfrist für die Maßnahmen 2016 ist der 28. Februar 2017.