Auf Grund der Novelle der Abfallbehandlungspflichtenverordnung und der neu verhandelten und für die nächsten fünf Jahre festgesetzten Gelder für die Information der Letztverbraucher wurde im Jahr 2018 die Vereinbarung zwischen der Koordinierungsstelle und den Sammel- und Verwertungssystemen umfangreich überarbeitet. Dabei wurden auch notwendige Anpassungen bei den Ausstattungskriterien zur Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten vorgenommen.
Unter anderem wurde die seit längerem obligate Rungenpallette durch neue Gebinde ersetzt. Damit konnte dem Wunsch vieler kleinerer Sammelstellen entsprochen werden, für die auf Grund geringer Jahresmengen an stabförmigen Gasentladungslampen die Rungenpallette nicht das bestmöglich geeignete Sammelgebinde darstellte.

Ab dem Jahr 2019 besteht nun für kleine Sammelstellen auch die Möglichkeit faltbare Kartonboxen für die Sammlung von stabförmigen Gasentladungslampen einzusetzen. Diese Kartonboxen bieten den notwendigen Schutz vor Bruch der Lampen und können für einen sehr geringen Kosteneinsatz (€ 5,- bis € 10,- je Kartonbox) vom regional zuständigen Entsorger bezogen werden.
Für Sammelstellen mit größeren Jahresmengen an stabförmigen Gasentladungslampen sollen ab dem Jahr 2019 stapelbare Sammelboxen mit Außenmaßen von 1900 x 800 mm in geschlossener Bauweise sowie faltbaren Wänden zum Einsatz kommen. Diese sollen die für eine Verbringung ins Ausland nicht geeignete Rungenpallette ablösen.