Wichtig:
Im Sinne einer sicheren Erfassung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Lithium-Akkus sind unbedingt alle anfallenden Lithium-Akkus unabhängig von der Größe in die dafür vorgesehenen Metallfässer einzubringen.
Entnehmen von Batterien und Akkus – wenn möglich!
Es liegt im Interesse aller Beteiligten in diesen Punkten genau und konsequent vorzugehen, um Gefährdungen bzw. Schäden sowohl an den Sammelstellen als auch bei den Entsorgungsbetrieben durch Brände zu vermeiden. Wenn die Lithium-Batterien/Akkus nicht ohne spezielles Werkzeug oder Zerstörung des Gerätes entfernt werden können, dann ist das gesamte Gerät (inkl. Akku) in vorgesehene Sammelgebinde „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“ einzubringen.
Die Sammlung von Elektroaltgeräten mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus muss weiterhin optimiert werden! Auch E-Vapes sind „EAGs mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus“.
Die immer öfter auftretenden E-Vapes sind Elektrokleingeräte, sie gehören daher in die Gitterbox oder die
Paloxe für Elektroaltgeräte mit nicht entnehmbaren Lithium-Batterien/Akkus. Damit diese EAGs nicht aus den Behältern fallen, können E-Vapes und andere Kleinstgeräte beispielsweise mit einem Kübel in den Behältern gehalten werden. E-Vapes sind nicht in den Fässern für Batterien zu sammeln!
