Die Unterscheidung von kleinen PV-Modulen, die bei kommunalen Sammelstellen angenommen werden, und den „klassischen“ Stromerzeugern am Hausdach ist in der Praxis manchmal schwierig. Letzt genannte Module (am Hausdach) zählen ja zu den gewerblichen Geräten, die bei kommunalen Sammelstellen nicht angenommen werden dürfen —nicht zuletzt aufgrund des Sicherheitsaspekts.
Alle PV-Module, die vom Privatverbraucher selbst zusammengesetzt und installiert werden können—wie z.B. die Garten– oder Campingleuchten, das Solarbelüftungssystem und Solar-Set für Boote oder Wohnmobile, oder die Lampen mit kleinem Modul, die die netzunabhängige Versorgung von Gartenhäusern, Garagen und beim Camping sicherstellen, zählen zum Haushaltsbereich und sind somit bei kommunalen Sammelstellen unentgeltlich anzunehmen und den Sammelkategorien Elektrogroßgeräte bzw. Elektrokleingeräte zuzuordnen.
Anders verhält es sich bei PV-Modulen, die an einem bestimmten Ort ständig in Betrieb Energie aus Sonnenlicht erzeugen—unabhängig davon, ob es kommerziell, industriell oder privat passiert. Diese Module sind von Fachpersonal entworfen, zusammengesetzt und installiert worden—somit gewerblich—und können bei regionalen Übernahmestellen abgegeben werden, sofern die Module bei einem Sammel- und Verwertungssystem entpflichtet wurden. Idealerweise erfolgt der Abbau und die Entsorgung der Module über den Hersteller.
Schwierig ist die Unterscheidung bei teilweise von Supermärkten vertriebenen Modulen, die 100 W und mehr leisten und sowohl stationär als auch mobil einsetzbar sind. Hier würden wir eine Rückgabe beim Hersteller/Händler empfehlen.