Lithium-Batterien
Die ADR-Novelle (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) – die per 2015 in Kraft trat – bedingt Änderungen bei der Sammlung, der Verpackung und dem Transport von Lithiumzellen > 500g mit max. 1g Lithium und max. 20 Wh bzw. Lithium-Batterien mit max. 2g Lithium und max. 100 Wh.

Diese Änderung internationalen Rechts tritt auch die Abfallbehandlungspflichten-VO, welche dadurch ebenfalls novelliert werden muss. Auch die WEEE-Geräteliste erfuhr 2015 Änderungen, die die Lithiumbatterien betreffen. Durch die Aufnahme von E-Bikes bzw. Pedelecs in die Liste der Haushaltsgeräte, fallen darin enthaltene Akkus künftig nicht mehr in die Kategorie der Industrie-, sondern in jene der Gerätebatterien. Ebenso gilt dies für schnurloses Werkzeug sowie z.B. für Rasenmäher, Hooverboards, etc.

Das hat zur Folge, dass künftig nicht nur gewerbliche Sammelstellen mit der Sammlung dieser Akkus betraut sind, sondern auch kommunale Sammelstellen und Händler, die E-Bikes, Werkzeuge etc. und derartige Akkus verkaufen. Um eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden, gründete die EAK auf Ersuchen des Umweltministeriums im November 2015 eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Stakeholdern und Experten. Zielsetzung ist es, einheitliche Sammelgebinde für kommunale Sammelstellen zu finden, Schulungsunterlagen für die Mitarbeiter der Sammelstellen zu erstellen und auch die Konsumenten über alle Neuerungen zu informieren.
Die wichtigste Änderung für die Sammelstellen ist, dass es künftig drei Behältnisse für Gerätebatterien geben wird:

  • gemischte Sammlung inklusive Lithium-Batterien < 500g wie bisher (abkleben offener Kontakte empfohlen!)
  • NICHT“ beschädigte Lithium-Batterien > 500g (Kontakte abkleben und Batterien mit Vermiculite bedecken und Hohlräume damit befüllen — Art des Behältnisses wird noch bekannt gegeben)
  • Beschädigte“ Lithiumbatterien > 500g (Kontakte abkleben und beschädigte Batterien einzeln verpacken, mit Vermiculite bedecken und Hohlräume damit befüllen — Art des Behältnisses wird noch bekannt gegeben)

Maßnahmen im Brandfall:

  • Sofort Feuerwehr verständigen!
  • Bei Bränden von kleinen Batterien kann eigene Brandbekämpfung durchgeführt werden, wobei auf das Gefahrenpotenzial geachtet werden muss! KEINESFALLS selbst agieren, wenn der Brand in geschlossenen Räumen ist! Die Rauchgasentwicklung ist groß (1kg Lithiumbatterien entwickelt 1.600m³ giftigen Rauch — enthält unter anderem Fluss– und Phosphorsäure!) und extrem schnell.
  • Ansonsten mit VIEL Wasser löschen, mehrfaches Löschen kann nötig sein.
  • Keine Löschversuche in einem Sammelbehälter mit Handfeuerlöschern!
Eine weitere anstehende Änderung wird die Entnahme von Lithiumbatterien > 500g aus Elektrogeräten sein. Ist dies nicht möglich, müssen diese EAG separat gesammelt werden.
Weitere Informationen finden Sie demnächst in den Schulungsunterlagen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.