Diese Änderung internationalen Rechts tritt auch die Abfallbehandlungspflichten-VO, welche dadurch ebenfalls novelliert werden muss. Auch die WEEE-Geräteliste erfuhr 2015 Änderungen, die die Lithiumbatterien betreffen. Durch die Aufnahme von E-Bikes bzw. Pedelecs in die Liste der Haushaltsgeräte, fallen darin enthaltene Akkus künftig nicht mehr in die Kategorie der Industrie-, sondern in jene der Gerätebatterien. Ebenso gilt dies für schnurloses Werkzeug sowie z.B. für Rasenmäher, Hooverboards, etc.
- gemischte Sammlung inklusive Lithium-Batterien < 500g wie bisher (abkleben offener Kontakte empfohlen!)
- „NICHT“ beschädigte Lithium-Batterien > 500g (Kontakte abkleben und Batterien mit Vermiculite bedecken und Hohlräume damit befüllen — Art des Behältnisses wird noch bekannt gegeben)
- „Beschädigte“ Lithiumbatterien > 500g (Kontakte abkleben und beschädigte Batterien einzeln verpacken, mit Vermiculite bedecken und Hohlräume damit befüllen — Art des Behältnisses wird noch bekannt gegeben)
Maßnahmen im Brandfall:
- Sofort Feuerwehr verständigen!
- Bei Bränden von kleinen Batterien kann eigene Brandbekämpfung durchgeführt werden, wobei auf das Gefahrenpotenzial geachtet werden muss! KEINESFALLS selbst agieren, wenn der Brand in geschlossenen Räumen ist! Die Rauchgasentwicklung ist groß (1kg Lithiumbatterien entwickelt 1.600m³ giftigen Rauch — enthält unter anderem Fluss– und Phosphorsäure!) und extrem schnell.
- Ansonsten mit VIEL Wasser löschen, mehrfaches Löschen kann nötig sein.
- Keine Löschversuche in einem Sammelbehälter mit Handfeuerlöschern!
Weitere Informationen finden Sie demnächst in den Schulungsunterlagen. Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.