Im letzten Newsletter haben wir über die ab dem Jahr 2015 bestehende Möglichkeit zur Abgeltung der Infrastruktur für ReUse von abholkoordinierenden Sammelstellen berichtet.

Sammelstellen, die im Jahr 2015 die Abholkoordinierung in Anspruch genommen haben und nachweislich mehr als zwei ReUse-Sammeltage durchgeführt haben, können eine Abgeltung für die Bereitstellung spezieller Infrastruktur für die ReUse Sammlung bei der Koordinierungsstelle elektronisch beantragen.

Die Höhe der Infrastrukturkostenpauschale ReUse ist des weiteren abhängig von der festgestellten Sammelstellen-Ausstattung im Rahmen der EAG-Abholkoordinierung (Teilausstattung/Vollausstattung).

Bei Vorliegen der oben beschrieben Voraussetzungen werden für die Bereitstellung der in der Tabelle angeführten Flächen/Behälter die entsprechenden Infrastrukturkostenpauschalen ausbezahlt:

 

Ausstattungskriterien und maximale Höhe der Infrastrukturkostenpauschale ReUse

Ausstattungskriterien und maximale Höhe der Infrastrukturkostenpauschale ReUse